Aargau/Solothurn

Betrug an Self-Checkout-Kassen in Läden: Diese Strafe droht Dieben

Ladendiebstahl

Beim Self-Checkout betrogen – diese Strafe droht

· Online seit 29.04.2024, 05:00 Uhr
Immer wieder scannen Kundinnen oder Kunden bei den Self-Checkout-Kassen Waren nicht, um weniger zu bezahlen. Das kann teuer werden. Wir erklären, was ihnen droht und wie es diesbezüglich bei den Grosshändlern Coop und Migros aussieht.
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Im Dezember 2023 wurde ein 27-jähriger Mann aus dem Kanton Luzern in einer Coop-Filiale im Bezirk Zofingen beim Betrügen erwischt. Waren im Wert von 80.90 Franken bezahlte er, aber der restliche Betrag von 388.20 Franken scannte der junge Mann nicht ein. Was er jetzt davon hat: er wurde verurteilt und muss jetzt blechen. «SubitoGo» (Scannen mit dem Smartphone) ist momentan die jüngste Bezahlmöglichkeit bei Coop und Migros. Die Migros schreibt auf Anfrage, dass sich die Diebstahlquote seit der Einführung der Subito-Systeme nicht wesentlich verändert hat. Und auch der Detailhändler Coop erklärt, dass die Mehrheit der Kundinnen und Kunden ehrlich seien.

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Die «Aargauer Zeitung» schreibt, dass es im Jahr 2023 landesweit über 24'000 registrierte Ladendiebstähle gegeben habe. Im Kanton Aargau gab es im vergangenen Jahr mit rund 1500 festgestellten Delikten eine neue Höchstmarke. Das sind 10 Prozent mehr als im Jahr 2022. Ohne die Sonntage gezählt, sind das rund fünf Fälle pro Tag.

Offenbar gibt es Menschen, die bewusst beim Self-Checkout betrügen, gerade bei grösseren Detailhändlern. Eine Frau aus dem Raum Zürich erzählte Anfang 2023 gegenüber ArgoviaToday, dass es für sie keinen Sinn mache, dass nur Leute mit viel Geld sich bessere Produkte leisten könnten. Und sie wolle sich nicht so einschränken, wie wenn sie alles bezahlen würde. «Wenn ich weniger als ein Drittel bezahlt habe, war ich erfolgreich», erklärte sie. Dadurch habe sie bis Anfang letztes Jahr sicher über 1000 Franken gespart.

Was droht bei Betrug?

Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei einem erstmaligen Ladendiebstahl droht eine Geldstrafe von mehreren Hundert Franken. Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, ergänzt: «Handelt es sich dabei um ein geringfügiges Delikt – das sind Delikts-Beträge bis 300 Franken –, so wird der Dieb erst auf Antrag und mit einer Busse bestraft.» Allerdings wird dabei nicht nur die gestohlene Ware, sondern auch der Schaden einberechnet.

Ist der Self-Checkout rückläufig oder ausbaubar?

Patrick Stöpper, Mediensprecher der Migros, erklärt: «Die Migros prüft regelmässig, wo ein Ausbau des Subito-Services sinnvoll ist.» Zudem sei in den letzten Jahren die Nutzung des Subito-Services durchschnittlich um fünf Prozent gestiegen. «Heute wird, auf alle Standorte gerechnet, jeder dritte Einkauf via einen der Subito-Services getätigt», so Stöpper.  57 Prozent des Umsatzes wird bei der Migros an den bedienten Kassen verdient, die Kasse mit Personal sei dementsprechend immer noch die Nummer eins.

Auch beim Lebensmittelhändler Coop gibt es bediente Kassen wie auch den Self-Checkout-Service. Sina Gebel, Mediensprecherin bei Coop, teilt mit: «Erfahrungsgemäss nutzen Kundinnen und Kunden mit kleineren Einkäufen gerne die Self-Checkout-Kassen. Kundinnen und Kunden, die grosse Einkäufe tätigen, gehen tendenziell eher an die bedienten Kassen.» Zudem «möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass wir in den Verkaufsstellen nicht weniger Personal beschäftigen als vor er Einführung der Self-Checkout-Kassen», so Gebel.

veröffentlicht: 29. April 2024 05:00
aktualisiert: 29. April 2024 05:00
Quelle: ArgoviaToday

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